Geschäftsbedingungen

Die Firma Personal-Service-Ost-West sp. z o.o. vermittelt Altenbetreuungs- und Pflegekräfte für die 24h Betreuung.

Im allgemeinen handelt es sich um alltägliche Hilfe, die in Privathaushalten nach einem zu vereinbarenden Zeitplan abläuft. Es kann sich auch um Kurzzeiträume handeln, die normalerweise auch für sogenannte Verhinderungspflege oder Urlaubsvertretung gelten. Sobald die Vermittlung erfolgt ist, gilt die Leistung als erbracht.

Bei Personalausfall sorgt die Firma Personal-Service-Ost-West sp. z o.o. schnellstmöglich für Ersatz- das gleiche gilt auch, sollte während ihres Aufenthaltes eine Altenbetreuungsoder Pflegekraft durch Krankheit ausfallen.

Gegenstand dieses Abkommens ist keine medizinische Behandlung / Behandlungspflege.


Pflichten der Altenbetreuungs-/ Pflegekraft

  1. Leistungsbeschreibung erfolgt in dem Infoblatt zur Bestandsaufnahme und ist Bestandteil des Abkommens. Die zu erbringenden Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich in einem Leistungsvertrag festgehalten.
  2. Die Altenbetreuungs- und Pflegekraft steht während des Auftrages unter Schweigepflicht. Dies gilt auch nach der Beendigung des Auftrags. Weiterhin ist sie verpflichtet, Informationen und Interna des Haushaltes, sowohl des Auftraggebers als auch der zu betreuenden Person vertraulich zu behandeln, sowie Dritten nicht zugänglich zu machen.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Altenbetreuerin-/ Pflegekraft eine angemessene Wohnmöglichkeit mit Schlafgelegenheit als persönlichen Bereich zur Verfügung. Dort kann sich die Kraft während der Ruhezeiten zurückziehen. Eine Übernachtung im Zimmer der zu betreuenden Person ist nicht gestattet. Kost und Logis sind frei.

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. der zu betreuenden Person werden die Dienstzeiten abgesprochen. Der Altenbetreuerin-/ Pflegekraft sollte Tagesfreizeit gewährt werden, 1-2 Stunden pro Tag falls möglich und ein ganzer oder zwei halbe Tage pro Woche.

Nachtarbeit bedarf einer besonderen Vereinbarung, das gleiche gilt für Sitzwache oder regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten in der Nacht. Eine Rufbereitschaft ist jedoch zulässig. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass die Räumlichkeiten, Mittel und Gerätschaften etc., die zur Durchführung der Betreuung erforderlich sind, sich in einem Zustand befinden, der für die Betreuerin ohne Gefahr für ihre Gesundheit ist.


Honorar

Die Abrechnung für das Betreuungspersonal erfolgt über die effektiv erbrachten Arbeitstage durch Personal-Service-Ost-West sp. z o.o. Im Krankheitsfall der Altenbetreuungs-/ Pflegehilfskraft entsteht Ihnen keine Entgeltfortzahlung. Am Ende oder in der Mitte des ersten Monats (je nachdem wann der Vertrag begonnen hat) erstellt Personal-Service-Ost-West sp. z o.o. eine genaue Abrechnung vom Arbeitsbeginn bis zum Ende des laufenden Monats (tagesgenau). In den darauf folgenden Monaten wird jeweils zur Monatsmitte eine Gesamtrechnung für den Monat ausgestellt. Die Rechnung ist innerhalb einer Woche zu begleichen. Die Firma Personal-Service-OstWest zahlt dann das Personal aus.

Bei Zahlungsverzug ist die Firma, die die Rechnung ausstellt, berechtigt eine Woche nach Rechungsdatum Verzugszinsen über 2% über dem jeweils geltenden Zinssatz zu berechnen. Bei weiterem Verzug entsprechend mehr.


Haftung

Haftung der Firma Personal-Service-Ost-West sp. z o.o. für Auswahl und Vermittlung der Altenbetreuungs- und Pflegekraft beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.